Pausenordnung


  • Auf dem Schulhof ist das Essen und Trinken untersagt.
  • Die Aufsicht ist für das Auf- und Verschließen des Geräteraumes verantwortlich.
  • In den großen Pausen haben 2 Kinder aus jeder Klasse Pausendienst. Sie sind für die Ausgabe und das Aufräumen der Spielgeräte verantwortlich.
  • Jede Klasse kann die Spielgeräte aus der klasseneigenen Box nutzen. Geliehene Spielsachen müssen nach Gebrauch dem Pausendienst zurückgebracht werden.
  • Fußball wird nach dem Fußballplan auf dem oberen Teil der Wiese mit einem schuleigenen Gummi- oder Softball gespielt. Lederbälle sind verboten!
  • Von Anfang November bis Ende März wird kein Fußball gespielt!
  • Es gibt nur einen Fußball auf dem Schulhof!
  • Alle Kampfsportarten sind auf dem Schulgelände untersagt!
  • Um die Natur zu schützen, ist das Klettern auf Bäume, das Betreten der Beete und das mutwillige Zerstören von Pflanzen verboten.
  • Bei besonderen Witterungsverhältnissen entscheiden die Frühaufsicht und die Schulleitung, ob die Wiese geöffnet wird. Von Anfang November bis Ende Februar werden die Aschenbahn und die Weitsprunggrube nicht betreten!
  • Das Werfen mit Sand, Steinen, Stöcken, Pflaumen oder Schneebällen ist verboten!
  • In einer Regenpause führt jede zuletzt unterrichtende Lehrkraft Aufsicht im Raum. Während beim Abklingeln die nächst unterrichtende Lehrkraft für die Raumaufsicht verantwortlich ist.
  • Die letzte Pause kann als Hofpause genutzt werden. Bleibt eine Klasse im Raum liegt die Aufsichtspflicht bei der unterrichtenden Lehrkraft.