Schulbesuch

Die Anmeldung erfolgt durch Erziehungsberechtigte bei der Schulleitung oder im Sekretariat.

Die Abmeldung erfolgt durch Erziehungsberechtigte bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer und im Sekretariat unter Rückgabe schuleigener Bücher.

Befreiung vom Unterricht

Die Erziehungsberechtigten entscheiden über die Teilnahme am Religionsunterricht.

Die Befreiung vom Sport- und Schwimmunterricht bis zu einem Monat erfolgt nach begründetem schriftlichen Antrag durch den/die Sportlehrer/in. Die über einen Monat hinausgehende Befreiung erfolgt auf schriftlich begründeten Antrag durch die Schulleitung. Die Schule kann bei nicht offensichtlich erkennbarer Erkrankung oder Verletzung die Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht von der Vorlage eines ärztlichen Attestes abhängig machen. Die Kosten für das Attest tragen die Erziehungsberechtigten.

Die Teilnahme an Schulveranstaltungen ist verpflichtend für Schüler/innen und Lehrer/innen, wenn keine Ausnahmeregelungen getroffen werden.