Hausaufgabenkonzept für die GS Westerode

Erlasse / Empfehlungen des niedersächsischen Kultusministeriums
Der Erlass „zur Arbeit in der Grundschule“ dient in Verbindung mit dem Erlass „Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“ und der „Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule“ als Grundlage dieses Konzeptes.
Der Empfehlung der Kultusministerkonferenz zum Thema Hausaufgaben ist zu entnehmen: „Hausaufgaben [ sind eine ] sinnvolle Ergänzung zu unterrichtlichen Aktivitäten [. Ihre] Berechtigung [liegt darin, dass]; sie [ … ] die Selbständigkeit stärken und Raum für eigene Aktivitäten eröffnen. Sie dienen unter anderem auch dazu, Vorhaben aus dem Unterricht in den Freizeitbereich hineinzutragen, z.B. individuelle Erkundungen anzuregen, kulturelle Angebote wahrzunehmen, Leseaktivitäten zu entwickeln, Briefe zu schreiben, Arbeitsanweisungen auszuprobieren.
Der Erlass: „Hausaugaben an allgemein bildenden Schulen“ und der Erlass „zur Arbeit an Grundschulen“ präzisieren diese Empfehlungen der Kultusministerkonferenz wie folgt und stellen folgende Forderungen an die Lehrkräfte:

1. Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Je nach Altersstufe, Schulform, Fach und Unterrichtskonzeption kann die Hausaufgabenstellung insbesondere auf
die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken,
die Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte und -abschnitte oder
die Förderung der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsgegenständen
ausgerichtet sein.
Art und Umfang von Hausaufgaben im pädagogischen Konzept der Schule gehören zu den wesentlichen Angelegenheiten (§ 34 Abs. 1 NSchG), über die die Gesamtkonferenz zu beschließen hat. Die Verpflichtung der Lehrkräfte, Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern (§ 96 Abs. 4 NSchG), schließt auch die Erörterung der Hausaufgabenpraxis mit den Klassenelternschaften ein.

2. Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und in den Unterricht eingebunden sein. Es dürfen nur solche Hausaufgaben gestellt werden, deren selbstständige Erledigung den Schülerinnen und Schülern möglich ist. Für die Vorbereitung und Besprechung von Hausaufgaben ist eine angemessene Zeit im Unterricht vorzusehen. Die Schule würdigt die bei den Hausaufgaben gezeigten Schülerleistungen angemessen und fördert auch auf diese Weise die Motivation der Schülerinnen und Schüler. Hausaufgaben dürfen jedoch nicht mit Noten bewertet werden.

3. Bei der Stellung von Hausaufgaben ist das Alter und die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler sowie die Schülerteilnahme am Nachmittagsunterricht zu berücksichtigen.
Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind:
im Primarbereich: 30 - 45 Minuten,
im Sekundarbereich I: 1 - 2 Stunden
im Sekundarbereich II: 2 - 3 Stunden.
Auch durch Absprachen der Lehrkräfte untereinander sowie die differenzierte Aufgabenstellung wird der Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen. Für die Koordinierung ist die Klassenkonferenz zuständig (§ 35 Abs. 3 Nr.2 NSchG).

4. An den Tagen mit Unterricht, der nach 14 Uhr beginnt, ist im Sekundarbereich I bei der Stellung von Hausaufgaben für den folgenden Tag auf die besondere Belastung der Schülerinnen und Schüler durch Nachmittagsunterricht Rücksicht zu nehmen. Es dürfen im Primarbereich vom Freitag und im Sekundarbereich I vom Samstag keine Hausaufgaben zum folgenden Montag gestellt werden. Hausaufgabenstellungen über Ferienzeiten sind mit Ausnahme der Aufgabe einer Lektüre für z.B. den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht nicht zulässig.

Schuleigene Beschlüsse / Festlegungen
Die Erlasse ergänzend hat die Grundschule Westerode, sich auf den Erlass „Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen“ vom 9.6.07 stützend festgelegt:

Für die Klassen 1 und 2 darf die Zeit für Hausaufgaben nicht länger als 30 Minuten und in den Klassen 3 und 4 nicht länger als 45 Minuten sein. Priorität bei der Zeitverteilung an den Tagen haben die Hauptfächer.

Die Hausaufgaben sollen den Unterricht nicht nur ergänzen und unterstützen, sondern aus selbigen erwachsen und in ihn eingebunden sein. Es dürfen somit nur solche Hausaufgaben gestellt werden, die die Schülerinnen und die Schüler eigenständig erledigen können.
Die Hausaufgaben werden an der Tafel protokolliert. Der in der letzten Stunde unterrichtende Lehrer/in hat den Schülern/innen Zeit zur Verfügung zu stellen die Hausaufgaben des Tages in ihr Hausaufgaben zu übernehmen. Dieses Abschreiben ist für die Schüler/innen verpflichtend und ggf. vom Lehrer/in zu überprüfen.
An Tagen, an denen es vor der Einrichtung der vollen VHTS „Hitzefrei“ gegeben hätte, sollen keine Hausaufgaben erteilen werden, selbiges gilt für Freitage, an Tagen vor Feiertagen und vor Ferien.

Hausaufgaben dürfen nicht bewertet werden.

Die in den Hort gehenden Schüler/innen haben nach der Schule die, vom Hort gegebene Möglichkeit, in einem zur Verfügung gestellten Raum die erteilten Hausaufgaben ohne weitere Hilfestellung anzufertigen. Bei Problemen in Bezug auf Hausaufgaben und Sozialverhalten meldet der Hort dieses an die Schule bzw. schreibt einen Vermerkt in das Hausaufgabenheft oder zu den jeweiligen Hausaufgaben.
Der Förderverein finanziert grundsätzlich eine Hausaufgabenbetreuung. Leider ist aber aus organisatorischen Gründen zur Zeit keine Hausaufgabenbetreuung möglich.

Mögliche pädagogische Maßnahmen:
Der zeitliche Rahmen von maximal 45 Minuten kann in der 3. und 4. Klasse überschritten werden, wenn Aufgaben zu Hause nachzuarbeiten sind, die die betreffende Schülerin/ der betreffende Schüler in der Schule nicht beendet hat, aber diese inhaltlich als Wissensgrundlage für die Hausaufgaben bzw. den weiteren Unterrichtsverlauf notwendig sind.

Vgl. Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule
Erlass: „Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“