Elternvertretung an der Grundschule Westerode

Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz haben die Erziehungsberechtigten in der Schule eine Reihe von Mitwirkungsrechten. Zu Beginn des Schuljahres finden in den ersten und dritten Klassen Elternversammlungen statt, in denen die Vorsitzenden der Klassenelternschaften für zwei Jahre gewählt werden. Die Elternvertretungen bilden den Schulelternrat. Die Klassen- und Schulelternräte sind das Bindeglied zwischen Eltern und Lehrkräften und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Alle Erziehungsberechtigten können hierfür kandidieren.
Ausführliche Informationen zur Elternarbeit bietet die Website des Landeselternrates Niedersachen.
Bitte wählen Sie die unsere Schule betreffenden Punkte in der Seitenleiste aus.

